Hinweis: Inhaltsanfragen sind derzeit nur in ESG-Lösungen und in den Add-ons Data Collection oder ESG Compliance verfügbar.
Öffnen Sie eine Inhaltsanfrage
Nachdem der Beauftragte seine Inhaltsanforderung eingereicht hat, werden seine Berechtigungen auf Betrachter gesetzt. Der Genehmigende erhält dann eine E-Mail-Benachrichtigung und die Berechtigung zum Betrachten seiner Arbeit. Die Inhaltsanforderung erscheint auch im Abschnitt Zu erledigen des Genehmigenden auf der Registerkarte Aufgaben in Home.
Um eine Inhaltsanforderung aus einer E-Mail zu öffnen, klicken Sie auf Aufrufen der Aufgabek, um die Inhaltsanforderung im zugewiesenen Dateibereich zu öffnen.
Um die Inhaltsanfrage aus Workiva heraus zu öffnen:
- Gehen Sie von Home auf die Registerkarte Aufgaben.
- Suchen Sie die Inhaltsanfrage in der Aufgabenliste. Sie können auf die Links Meine Aufgaben anzeigen klicken, Filter anwenden und/oder die Suchleiste verwenden, um Ihre Inhaltsanfrage leichter zu finden.
- Klicken Sie in die Zeile der Inhaltsanfrage, um das Detailfenster zu öffnen.
- Klicken Sie auf den Hyperlink, um an die entsprechende Stelle zu gelangen und die Inhaltsanfrage zu genehmigen oder zurückzugeben.
Um die Inhaltsanfragen zu sehen, die Sie versandt haben, klicken Sie auf Alle Aufgaben und wenden Sie Filter an und/oder verwenden Sie die Suchleiste.
Genehmigen oder Zurücksenden einer Inhaltsanfrage
Nachdem Sie die Arbeit des Empfängers überprüft haben, klicken Sie auf:
- Genehmigen Sie, und der entsprechende Prozess wird fortgesetzt. Sowohl der Beauftragte als auch der Genehmiger haben weiterhin Zugriff auf den Viewer.
- Return, um die Inhaltsanforderung zur Überarbeitung an den Beauftragten zurückzuschicken. Der Beauftragte erhält wieder Zugang zum Editor.
Wird die Inhaltsanforderung zurückgegeben, erhält der Beauftragte eine Benachrichtigung, dass die Inhaltsanforderung zurückgegeben wurde, und erhält erneut Zugang zum Editor. Sobald der Beauftragte seine Arbeit bearbeitet und die Inhaltsanforderung erneut einreicht, erhält der Genehmigende eine weitere Benachrichtigung, um die Bearbeitungen zu genehmigen oder zurückzuweisen.