Um den sich ständig weiterentwickelnden Anforderungen der ESG-Berichterstattung (Environmental, Social, and Governance) bzw. der Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden, wird die Workiva-Lösung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung regelmäßig aktualisiert. Dazu gehören auch diese neuen Funktionen und Verbesserungen, die im August 2026 in der Version „ “ eingeführt wurden: .
Tipp: Diese Versionshinweise sind spezifisch für Workiva's Nachhaltigkeits-Reporting-Funktionen. Updates zu anderen Workiva-Funktionen oder -Lösungen finden Sie unter Release Notes im Support Center.
Metrik-Aufgaben für mehrere Erfassungszeiträume gleichzeitig erstellen
Um die Datenerfassung im Nachhaltigkeitsprogramm „ “ ( ) zu vereinfachen, können Sie nun Aufgaben für mehrere Kennzahlenwerte und Erfassungszeiträume innerhalb desselben Berichtsjahres auf einmal erstellen. Ausgehend von der Metrik gilt entweder:
- Wählen Sie unter „ “ („Werte“) die Werte aus, für die Sie Aufgaben erstellen möchten – unabhängig von deren Zeitraum –, und wählen Sie anschließend „ “ („Aufgabe erstellen“) unter „ “ („Werte bearbeiten“) .
-
Wählen Sie unter „ “ („Aufgaben“) die Option „All periods“ („Alle Zeiträume“) unter „ “ („Erfassungszeitraum“) aus und klicken Sie anschließend auf „ “ („Aufgaben erstellen“) .
Je nach den ausgewählten Werten können dadurch mehrere Aufgaben mit denselben Zuweisungsdetails erstellt werden:
- Eine separate Aufgabe für jeden Wert mit einer zugehörigen Quelldatei
- Eine separate Aufgabe für jeden Erfassungszeitraum, die die Werte des Zeitraums enthält, nicht , die über Quelldateien erfasst wurden
Tipp: Nachdem Sie die Aufgaben angelegt haben, können Sie die Zuordnungsdetails bei Bedarf bearbeiten, beispielsweise um die Fälligkeitstermine entsprechend dem jeweiligen Inkasszeitraum anzupassen.
Mehr erfahren Sie unter Verwalten metrischer Aufgaben im Programm für Nachhaltigkeit.
Entdecken Sie die überarbeiteten europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wenn Ihr „ “ Sustainability Explorer die Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) enthält, können Sie nun die überarbeiteten Standards einsehen, die von der Europäischen Kommission (EK) im Juli 2026 offiziell verabschiedet wurden.
Im Panel „ -Frameworks“ :
- Die überarbeiteten ESRS werden als „Pending“-Version angezeigt.
- Der ESRS-Delegierte Rechtsakt aus dem Jahr 2023 ist weiterhin die aktuelle Fassung.
- Die vereinfachte ESRS – zuvor als Entwurf bezeichnet – wird nun als „Archiviert“ angezeigt.
Die überarbeiteten ESRS gelten offiziell für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen . Für das Jahr 2026 haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Die überarbeiteten Standards frühzeitig vollständig umsetzen.
- Die derzeitige ESRS ist weiterhin anzuwenden – entweder in der durch die delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 geänderten Fassung oder mit den in Anhang 1 der überarbeiteten ESRS definierten gezielten Ausnahmeregelungen.
Weitere Informationen finden Sie unter . Die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) finden Sie unter .