Einblick in die Industrie
Die Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments im Dezember 2025 hat dazu beigetragen, den neuen Fahrplan für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) festzulegen.
Neuer Geltungsbereich
Zunächst wurden die verbindlichen Schwellenwerte dafür, wann Gruppen in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, überarbeitet:
- Unternehmen aus der Europäischen Union (EU) und Nicht-EU-Unternehmen, die an EU-regulierten Märkten notiert sind, müssen sowohl € 450 Mio. Nettoumsatz als auch 1.000 Beschäftigte im Durchschnitt eines Geschäftsjahres (GJ) überschreiten.
- Nicht-EU-Muttergesellschaften müssen mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz in der EU in jedem der vorangegangenen zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahre erwirtschaften und mindestens eine EU-Tochtergesellschaft oder -Zweigniederlassung haben, die mehr als 200 Mio. € dem vorangegangenen GJ erwirtschaftet hat.
Es ist kein Entweder-Oder. Die Berichterstattung für eine Nicht-EU-Muttergesellschaft erfüllt nicht notwendigerweise die Berichtspflichten ihrer EU-Tochtergesellschaften. Wenn eine EU-Tochtergesellschaft die Schwelle für EU-Unternehmen erreicht, muss sie ihre eigenen wesentlichen Risiken und Auswirkungen melden.
Nicht im Geltungsbereich? Wenn Ihr Unternehmen die Schwellenwerte für CSRD nicht mehr erfüllt, prüfen Sie Ihre lokalen Gesetze. In einigen Ländern können Sie die Berichterstattung bereits in diesem Jahr einstellen.
Neue Zeitleiste
Einige wichtige Daten, die Sie aufgrund der neuen CSRD-Roadmap im Auge behalten sollten:
- Q1 2026 - Der Omnibus wird im Amtsblatt veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt haben die EU-Länder 12 Monate Zeit, ihre lokalen Gesetze entsprechend einzuführen oder zu aktualisieren.
- Mitte 2026 - Der endgültige vereinfachte Europäische Standard für Nachhaltigkeitsberichte (ESRS) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wird als delegierter Rechtsakt angenommen.
- GJ 2027 - Es gelten die neuen Berichtsregeln.
Warten Sie nicht! Da diese Regeln für GJs gelten, sollten Sie Ihre Datenerhebungsprozesse 12 Monate vor Ablauf der Meldefrist bereit haben. Um ein Durcheinander in letzter Minute im Jahr 2027 zu vermeiden, führen Sie im Jahr 2026 einen "Trockenlauf" durch, um Ihre Datenpipelines und die Wesentlichkeit zu überprüfen.
Möchten Sie mehr erfahren? Workiva verfügt über Branchenexperten, die sich der Sammlung und dem Austausch von Wissen und Erfahrung im Bereich Nachhaltigkeit und Kohlenstoff widmen! Für weitere Informationen folgen Sie ihnen - Alyssa Zucker für Carbon, Esther Toth für EMEA & APAC, und Mark Mellen für Nordamerika & APAC - auf LinkedIn.

Neuigkeiten
EFRAG schätzt zwar, dass die vereinfachten ESRS 61 % weniger obligatorische Datenpunkte vorsehen, aber eine Verringerung der Menge bedeutet nicht unbedingt eine Verringerung der Komplexität; während Sie weniger Dinge melden, werden Sie dies möglicherweise mit größerer Sorgfalt tun. Um sich vorzubereiten, können Sie den ESRS Transition Accelerator verwenden - jetzt erhältlich auf dem Workiva Marketplace!
Mit dieser Tabellenkalkulation und den damit verbundenen Abfragen können Sie:
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Vergleichen Sie den Delegierten Rechtsakt zum ESRS von 2023 und den kürzlich von der EFRAG veröffentlichten Entwurf des vereinfachten ESRS und identifizieren Sie die Änderungen zwischen den beiden.
Die Änderungsarten und Erklärungen stammen aus EFRAG's Log of Amendments und werden zu Bildungs- und Informationszwecken angeboten.
- Identifizieren Sie die Metriken in Nachhaltigkeitsprogramm, die sich auf ESRS beziehen, und entscheiden Sie, wie sie aufgrund der Änderungen angepasst werden sollen.
- Generieren Sie automatisch Importvorlagen, um Metriken auf der Grundlage Ihrer Entscheidungen einfach hinzuzufügen oder zu aktualisieren.
Weitere Informationen finden Sie unter Bereiten Sie sich mit dem ESRS Transition Accelerator auf den Entwurf der vereinfachten Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards vor.
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Auf dem Kalender
19. Februar, besuchen Sie Beverage Break: Understanding Simplified ESRS and Preparing for What's Next in Workiva, um einen Einblick in die vereinfachten ESRS-Anforderungen zu erhalten und zu erfahren, wie Sie Ihren Arbeitsplatz so einrichten können, dass er die CSRD-Anforderungen erfüllt. Es wird auch Zeit für eine Fragerunde und Diskussionen unter Kollegen geben. Schicken Sie Ihre brennenden Fragen per E-Mail an beverage.breaks@workiva.com.
Sie können nicht teilnehmen? Diese Getränkepause ist so geplant, dass sie den Zeitzonen Europas, des Nahen Ostens und Afrikas (EMEA) gerecht wird; eine Aufzeichnung wird auf Abruf verfügbar sein, falls Sie nicht teilnehmen können oder eine Auffrischung benötigen.

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Zusätzlich zu Beverage Breaks bietet die Workiva Community reichlich Gelegenheit, sich mit Fachexperten, Beratungspartnern und anderen Nachhaltigkeitsberichterstattern auszutauschen und von ihnen zu lernen. Beteiligen Sie sich an der Unterhaltung in diesen Diskussionsforen:
- Gemeinschaft verbinden: Sustainability, um von Branchenexperten und Kollegen zu lernen und Erkenntnisse, Herausforderungen und Lösungen auszutauschen.
- Nachhaltigkeitsmanagement, um bewährte Verfahren und Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Allgemeinen und innerhalb der Workiva-Plattform zu diskutieren
- Was gibt's Neues in Sachen Nachhaltigkeit, um die neuesten Erweiterungen der Funktionen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wie Sustainability Program und Sustainability Explorer kennenzulernen
- Nachhaltigkeits-Feedback, um Ideen zur Verbesserung der Funktionen des Nachhaltigkeitsmanagements auszutauschen und zu unterstützen

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