Abschnitt 16 des Security Exchange Act von 1934 umreißt die aufsichtsrechtlichen Meldepflichten von Direktoren, leitenden Angestellten und Hauptaktionären. In diesen Dokumenten werden Anlagepositionen und Änderungen dieser Positionen offengelegt. Zu den wirtschaftlichen Eigentümern können auch Familienmitglieder in einem gemeinsamen Haushalt oder Gruppen von Personen gehören, die Wertpapiere eines Unternehmens erwerben, besitzen oder verkaufen.