Ab dem Geschäftsjahr 2020 müssen alle Unternehmen, die an EU-regulierten Märkten notiert sind, ihre Jahresfinanzberichte im ESEF-Format erstellen.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine Liste von ESEF-Berichtsanforderungen aufgestellt, die erfüllt werden müssen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, müssen die Unternehmen auch den Anhang des Jahresfinanzberichts kennzeichnen. Dies wird in der Regel als Blockmarkierung oder Blocknotizmarkierung bezeichnet.
Hier sind die wichtigsten ESEF-Anforderungen, die von der ESMA in den technischen Standards für die Berichterstattung (RTS) festgelegt wurden:
Alle Jahresfinanzberichte (AFRs) müssen in xHTML erstellt werden, für Menschen lesbar sein und mit jedem Standard-Webbrowser geöffnet werden können.
AFRs, die konsolidierte Abschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) enthalten, müssen mit XBRL-Tags versehen werden, die die betreffenden Angaben maschinenlesbar machen. Er umfasst den primären Abschluss und den Anhang zum Abschluss (alle in den ESMA RTS genannten Pflichtelemente)
Die konsolidierten Jahresabschlüsse müssen XBRL-Tags enthalten, die in die xHTML-Datei im iXBRL-Format eingebettet sind, um die Vorteile von XBRL-getaggten Daten mit der visuellen Darstellung von AFRs zu kombinieren.
Die Finanzdaten müssen nach einer Reihe von Regeln und Ordnungen strukturiert werden, die in der ESEF-Taxonomie festgelegt sind. Die für ESEF verwendete Taxonomie ist eine Erweiterung der IFRS-Taxonomie.
Die Ersteller der Dateien müssen die Angaben mit dem Taxonomie-Element kennzeichnen, dessen buchhalterische Bedeutung der Kennzeichnung der Angaben am nächsten kommt. Wenn das nächstgelegene Taxonomie-Element die Bedeutung falsch wiedergibt, muss der Emittent ein Taxonomie-Element mit der Bezeichnung "Erweiterung" erstellen und die Erweiterung mit dem Kern-Taxonomie-Element verankern.
Bei der Erstellung einer xHTML-Datei für die Einreichung müssen Emittenten die primären Finanzausweise, wie Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung, detailliert kennzeichnen.
Die Bilanzierungsrichtlinien und der Anhang zum Jahresabschluss sollten mit iXBRL gekennzeichnet werden, dies wird als block tagging bezeichnet.
Ausführlichere Informationen finden Sie unter folgendem Link: ESEF-Anforderungen & das ESMA-Mandat: Was Sie wissen müssen