Die Frist für die Einreichung von ESEF-Berichten bleibt unverändert. Die Unternehmen müssen ihre Jahresfinanzberichte (Annual Financial Reports, AFRs) weiterhin bei denselben Behörden einreichen wie bisher, und die Frist bleibt dieselbe: "spätestens vier Monate nach dem Ende des jeweiligen Geschäftsjahres".