Es ist von vielen Seiten missverstanden worden, aber es gibt keine generelle Verpflichtung, alle Anmerkungen und nur die Anmerkungen zu kennzeichnen. Es gibt zwei Tabellen im RTS Anhang II (finden Sie die Informationen hier), wobei Tabelle 1 die Elemente enthält, die für Jahresberichte ab 2021 verpflichtend zu kennzeichnen sind (Unternehmensinformationen wie name of reporting entity, address, usw.) und Tabelle 2 die Elemente enthält, die für Jahresberichte ab 2022 verpflichtend zu kennzeichnen sind. Daraus können wir Folgendes ableiten:
1. Wenn Sie eine Anmerkung haben, die nicht unter eine der obligatorischen Markierungen fällt, sind Sie nicht verpflichtet, diese Anmerkung zu markieren, obwohl wir davon ausgehen, dass jeder Emittent und jeder Wirtschaftsprüfer aus Gründen der Vollständigkeit ohnehin danach suchen wird.
2. Einige der Tags (wie z.B. Statement of IFRS compliance oder Dividends recognized as distributions to owners per share) befinden sich nicht notwendigerweise im Anhang, sondern könnten sich an anderer Stelle im Bericht befinden. Diese sind immer noch obligatorisch für die Kennzeichnung, wenn die Informationen im Bericht verfügbar sind, auch wenn die Informationen nicht im Abschnitt "Anmerkungen" stehen. Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Vorbereitung Ihrer hypertags für die kommenden Berichte zu berücksichtigen.
3. Für Tabelle 2 gilt die gleiche Regel wie für Tabelle 1: Sie müssen das Tag nur verwenden, wenn die Informationen im Bericht vorhanden sind. Wenn Ihr Bericht zum Beispiel keine Informationen über Tochtergesellschaften enthält, ist es nicht notwendig, das Tag disclosure of subsidiaries zu verwenden, und Sie müssen auch nicht erwähnen, dass es fehlt.