Die Beschriftungen für den Jahresfinanzbericht (einschließlich Ihrer Erweiterungstaxonomie) sollten in derselben Sprache wie der Jahresbericht verfasst werden. Sie sind nicht verpflichtet, Bezeichnungen in einer anderen Sprache bereitzustellen. Die ESMA ermutigt jedoch alle Emittenten, zusätzlich Taxonomie-Erweiterungselemente in einer in der Finanzwelt gebräuchlichen Sprache bereitzustellen.