Wenn sich die erste Anmerkung Ihres Berichts auf die Unternehmensinformationen bezieht, gehen wir davon aus, dass die obligatorischen Markierungen im Zusammenhang mit den Unternehmensdaten (Name des berichtenden Unternehmens, Adresse usw.) die Kennzeichnung dieses Blocktextes abdecken. Es gibt keine Kennzeichnung oder ein Element, das in diesen Abschnitt passen würde, abgesehen von den getrennten Elementen in Tabelle 1 des Anhangs II der RTS.
Wir haben jedoch gesehen, dass mehrere Unternehmen und Wirtschaftsprüfer die Verwendung verschiedener Elemente im ersten Abschnitt des Anhangs zum Jahresabschluss vorschlagen, damit sie neben den Unternehmensinformationen mit mehreren Tags versehen werden können. Dies ist völlig in Ordnung, da die Verwendung mehrerer Elemente für dieselbe Notiz erlaubt ist und auch die Mehrfachkennzeichnung von Informationen mit einem Element für mehrere Notizen erlaubt ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kennzeichnung mit allgemeinen Datenelementen (z.B. Name des berichtenden Unternehmens, Sitz des Unternehmens, usw.) nur einmal vorgenommen werden sollte.