Als Faustregel gilt, dass die ESEF-Taxonomie alle Elemente enthält, die in der IFRS-Taxonomie enthalten sind, unabhängig von ihrem Endorsement-Status bei den IFRS in der EU.
Elemente, die IFRS entsprechen, die nicht von der EU übernommen wurden (die aber auf der Grundlage der Entscheidung 2008/961/EG der Kommission als gleichwertig mit den IFRS angesehen werden), werden jedoch ausschließlich zu dem Zweck bereitgestellt, die Einhaltung der ESEF-Verordnung für an den EU-Märkten notierte Emittenten aus Drittländern zu erleichtern.
Europäische Emittenten dürfen unter keinen Umständen Taxonomie-Elemente verwenden, die nicht von der EU übernommen wurden, wenn sie ihren konsolidierten Abschluss kennzeichnen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift stellt einen Verstoß gegen die Anforderung in Anhang IV.3 des RTS zu ESEF dar.
Verwendung von Elementen, die in der IFRS-Taxonomie verfügbar sind und in der ESEF-Taxonomie noch nicht verfügbar sind
Wenn Sie feststellen, dass die IFRS-Taxonomie ein Element enthält, das einem Ausweis in Ihrem IFRS-Abschluss entspricht (und dass dieses Element noch nicht in der ESEF-Taxonomie enthalten ist), sollten Sie eine Erweiterung mit einem Namen und einer Bezeichnung definieren, die dem Namen und der Bezeichnung des Elements in der IFRS-Taxonomie entsprechen.
Wenn das neue Element dann in die ESEF-Kerntaxonomie aufgenommen wird, sollten Sie das neue ESEF-Taxonomieelement sowohl im aktuellen Berichtszeitraum als auch bei der Kennzeichnung von Vergleichszahlen aus früheren Berichtszeiträumen in Ihrem aktuellen Bericht verwenden.