Vergewissern Sie sich vor der Einreichung bei der SEC, dass die Bilddateien in Ihren Einreichungsunterlagen den Anforderungen und Beschränkungen der SEC entsprechen.
Wenn Sie weitere Einzelheiten, einschließlich Empfehlungen zur Optimierung der Bilddateigröße, suchen, werfen Sie einen Blick auf die neueste Version des EDGAR Filer Manual.
Anforderungen an den Bilddateityp
Die SEC verlangt die Verwendung bestimmter Dateitypen für Bilder und der Form, die Sie bei der Referenz auf sie verwenden.
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Stellen Sie sicher, dass alle benötigten Bilder direkt in das Dokument eingefügt werden.
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Es werden nur die Dateiformate .gif und .jpg unterstützt. Im EDGAR Filer Manual heißt es: „EDGAR wird jede Einreichung aussetzen, die eine Nicht-GIF/JPG-Referenz enthält“.
Anforderungen an den Dateinamen des Bildes
Die SEC verlangt, dass die Dateinamen von Bildern die unten aufgeführten Regeln einhalten. Workiva Filing korrigiert automatisch die Dateinamen der Bilder in Ihrer Einreichung, wenn sie diesen Anforderungen nicht entsprechen.
Zum Beispiel wird der Dateiname AB_2021--Q3.jpg in ab_2021-xq3.jpg korrigiert.
Es ist jedoch hilfreich für Sie, wenn die Dateinamen diese Anforderungen bereits erfüllen.
Bilddateinamen:
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Es müssen alle Kleinbuchstaben verwendet werden.
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Muss mit einem Buchstaben beginnen (a-z).
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Kann Zahlen (0-9) enthalten.
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Kann jeweils einen Punkt (.), einen Bindestrich (-) oder einen Unterstrich (_) enthalten.
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Darf nicht länger als 32 Zeichen sein.
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Kann keine Leerzeichen enthalten.
| Ja | Nein |
| q3-image12.gif | Q3--image-12.png |
| abc_2021q3-image10.jpg | AB_2021-Q3_image-10.png |