Vergewissern Sie sich vor der Einreichung bei der SEC, dass die Bilddateien in Ihren Einreichungsunterlagen den Anforderungen und Einschränkungen der SEC entsprechen.
Wenn Sie weitere Details, einschließlich Empfehlungen zur Optimierung der Bilddateigröße, suchen, werfen Sie einen Blick auf die neueste Version des EDGAR Filer Manual.
Anforderungen an den Bilddateityp
Die SEC verlangt die Verwendung bestimmter Dateitypen für Bilder und die Art und Weise, wie Sie auf sie verweisen.
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Stellen Sie sicher, dass alle benötigten Bilder direkt in das Dokument eingefügt werden.
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Es werden nur die Dateiformate .gif und .jpg unterstützt. Im EDGAR Filer Manual heißt es: "EDGAR wird jede Einreichung aussetzen, die eine Nicht-GIF/JPG-Referenz enthält".
Anforderungen an den Dateinamen des Bildes
Die SEC verlangt, dass die Dateinamen von Bildern den unten aufgeführten Regeln entsprechen. Workiva Filing korrigiert automatisch die Dateinamen der Bilder, wenn sie diesen Anforderungen nicht entsprechen.
Zum Beispiel wird der Dateiname AB_2021--Q3.jpg in ab_2021-xq3.jpgkorrigiert.
Es ist jedoch hilfreich für Sie, wenn die Dateinamen diese Anforderungen bereits erfüllen.
Dateinamen der Bilder:
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Es müssen alle Kleinbuchstaben verwendet werden.
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Muss mit einem Buchstaben beginnen (a-z).
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Kann Zahlen (0-9) enthalten.
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Kann jeweils einen Punkt (.), einen Bindestrich (-) oder einen Unterstrich (_) enthalten.
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Darf nicht länger als 32 Zeichen sein.
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Kann keine Leerzeichen enthalten.
Ja | Nein |
q3-image12.gif | Q3--image-12.png |
abc_2021q3-image10.jpg | AB_2021-Q3_image-10.png |